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In den meisten Fällen sind Kinder betroffen, aber auch Erwachsene können z. B. als Folge von Unfällen beim Sport oder im Straßenverkehr Mund- oder Zahnverletzungen erleiden.
Nicht immer ist eine solche Verletzung z. B. nach einem deutlichen Schlag oder Stoß auf den Zahn gleich von außen erkennbar. Auch das Ausbleiben oder schnelle Abklingen von Schmerzen ist nicht immer ein Beweis für ein folgenloses Ereignis, da sich z. B. eine Schädigung des Zahnnerven sehr langsam und lange unbemerkt entwickeln kann. Daher macht eine regelmäßige Kontrolle durch den Zahnarzt Sinn.
Besondere Eile ist geboten, wenn ein Zahn stark gelockert, ganz oder teilweise ausgeschlagen, oder ein größeres Teil abgebrochen ist: Die empfindlichen Gewebe im und um den Zahn besitzen nur für eine sehr begrenzte Zeit die Fähigkeit, wieder zu heilen.
Je eher also z. B. ein ausgeschlagener Zahn in sein Zahnbett zurückgesetzt wird (Reimplantation) und je besser er bis dahin gelagert wird, desto höher sind die Chancen für seinen langfristigen Erhalt.
Insbesondere – aber nicht nur – bei Fremdverschulden muss eine polizeiliche Meldung des Unfalls erfolgen, ebenfalls eine Versicherungsmeldung für späteren Kostenersatz (AUVA). Bei Verletzungen in der Schule oder am Schulweg sind Kinder nach derzeitigem Stand versichert – bezüglich der Meldung, bitte mit der Schule koordinieren und den Meldebericht lebenslang aufheben da im Laufe des Lebens immer wieder Spätschäden und Kosten entstehen.
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